Technische Anforderungen
Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 20 NDAV i.V.m. §§ 33 Abs. 3, 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV
Wenn Sie Gasverteiler-/ Fernleitungsnetze, Erzeugungs-/ Speicher-/ LNG-Anlagen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.
Die Ausführung der Gasanlage erfolgt nach der Landesbauverordnung, dem technischen Regelwerk des DVGWs (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) insb. den TRGI-, den Versorgungsbedingungen und weiteren Regeln der Technik. Verwendete Gasgeräte und Armaturen müssen mit dem CE-DIN-DVGW- bzw. DVGW-Zeichen und ggf. der Registriernummer gekennzeichnet sein.
Zusätzlich gelten die bei Vertragsschluss schriftlich vereinbarten Verträge und die geltenden Allgemeinen Bestimmungen der Gemeindewerke Halstenbek.
Hinweis: Für Installationsarbeiten im Netzgebiet der Gemeindewerke Halstenbek ist eine Anmeldung im Installateurverzeichnis des BDEW erforderlich