Hochlastzeitfenster

Gemäß § 24 EnWG i.V.m. § 19 Abs. 2 StromNEV i.V.m. BK4-13-739

Für die Ermittlung eines individuellen Netzentgeltes für Letztverbraucher aufgrund eines atypischen Verbrauchsverhaltens wurde das entsprechende Hochlastzeitfenster je Netzebene ermittelt.